Förderungen österreichweit


Eingliederungshilfe COME BACK (AMS)

Wer wird gefördert: Unternehmen
Was wird gefördert: das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitssuchenden und Unternehmen

Voraussetzungen:

  • Arbeitsverhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitssuchenden, die mind. 6 Monate (unter 25-Jährige) bzw. 12 Monate (ab 25 Jahren) arbeitslos sind
  • Arbeitsverhältnis mit vorgemerkten Arbeitslosen (Frauen ab 45, Männer ab 50 Jahren)
  • Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeber
  • Ausmaß:
  • max. 66,7% der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten)
  • Beihilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, max. bis zu 2 Jahren gewährt werden
  • (Weitere Infos unter: www.ams.at)
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    Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF – Ziel 2 (AMS)Wer wird gefördert: Unternehmen
    Was wird gefördert: Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, Frauen ohne Matura, WiedereinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre

    Voraussetzung:

  • nur für Personen, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden
  • Vorlage eines Bildungsplanes
  • Förderungsantrag muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingebracht werden
  • Ausmaß:
    zwei Drittel der Kursgebühren, Förderung von Frauen ab 45 Jahre drei Viertel der
    Kursgebühren von max. € 10.000,-(Weitere Infos unter: www.ams.at und AMS Geschäftsstellen der Bundesländer, da regional unterschiedliche Regelungen möglich sind)
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    Förderung der Lehrlingsausbildung

    Wer wird gefördert: Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen
    Was wird gefördert: Lehrausbildung von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil, von Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, von TeilnehmerInnen an einer integrativen Berufsausbildung, von Erwachsenen (über 19 Jahre)

    Voraussetzungen:

  • Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung gebunden.
  • regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich
  • Ausmaß: von der Personengruppe abhängig, bis zu € 755,- möglich
    (Weitere Infos unter: www.ams.at)
  • Hier finden Sie nach Bundesländern geordnet Informationen zu Fördermöglichkeiten für unsere Lehrgänge und Seminare.Burgenland WIBAG-Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften für KMU und EPU

    Kärnten Bildungsscheck für ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen

    Kleinstunternehmen-Förderung des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds

    Niederösterreich NÖ Bildungsförderung für ArbeitnehmerInnen und WiedereinsteigerInnen

    NÖ Bildungsscheck für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Niederösterreich sind

    Salzburg Bildungsscheck des Landes Salzburg für ArbeitnehmerInnen ohne akademischen Abschluss

    Steiermark Weiter!Bilden für Qualifizierungsmaßnahmen von Angestellten und Unternehmer/innen

    Start!Klar für JungunternehmerInnen

    Vorarlberg Bildungszuschuss für ArbeitnehmerInnen, UnternehmerInnen und sog. neue Selbständige

    Wien WAFF: Weiterbildungskonto für ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen und sog. neue Selbständige

    Für die Bundesländer Oberösterreich und Tirol ist die Anerkennung von incite als Bildungsträger momentan in Arbeit. Wir informieren Sie sobald diese Förderungen von Ihnen in Anspruch genommen werden können.

    Zusätzlich zu diesen lokalen Förderstellen bietet das AMS eine Qualifizierungsförderung für Beschäftigte an, die Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter unterstützt.

    Die Möglichkeit einer personalisierte Suche nach Fördermöglichkeiten finden Sie in der Datenbank für Weiterbildungsförderungen des BMUKK sowie auf einer Serviceseite der WKO.