Förderungen Niederösterreich

10. Juli 2009


Kursbeihilfe AK Niederösterreich – Josef Hesoun-Fonds (AK NÖ)

    Wer wird gefördert: in NÖ beschäftigte ArbeitnehmerInnen
    Was wird gefördert: Fachkurse zur beruflichen Weiterbildung
    Voraussetzung: in NÖ beschäftigte/r ArbeitnehmerIn
    Ausmaß: 20% der Kurskosten, max. € 437,–

      (Weiter Infos unter: www.arbeiterkammer.at)
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      NÖ Bildungsförderung (Amt der NÖ Landesregierung)

        Wer wird gefördert:

      • ArbeitnehmerInnen
      • WiedereinsteigerInnen
      • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
      • SozialhifebezieherInnen
      • ArbeitnehmerInnen, die Kurse zur Meister/Konzessionsprüfung besuchen
      • ArbeitnehmerInnen, die Vorbereitungskurse zum Hauptschulabschluss bzw. für die Berufs/Studienberechtigungsprüfung besuchen
        • Was wird gefördert: Weiterbildungskurse bei anerkannten Bildungsträgern

            Voraussetzungen:

          • österr. StaatsbürgerIn oder Bürger eines EWR Mitgliedstaates
          • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
          • Förderungsantrag muss spätestens 1 Jahr nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
            • Ausmaß:

            • 50% der Kurskosten für ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren sowie KinderbetreuungsgeldbezieherInnen
            • 80% der Kurskosten für ArbeitnehmerInnen über 45 Jahren und SozialhilfebezieherInnen
              • (Weitere Infos unter: www.noel.gv.at/Foerderungen/Foerderungen.html)



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