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– Förderungen österreichweit
– Förderungen Wien
– Förderungen Niederösterreich
– Förderungen Burgenland
– Förderung Salzburg
– Förderung Kärnten
– Förderungen Tirol
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Förderdatenbank

http://www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung/allg/info.htm

 

AMS – Arbeitsmarktservice
Zur Website des Arbeitsmarktservice Österreich
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Qualifizierungsberatung für Betriebe
Die Qualifizierungsberatung unterstützt Betriebe bei der lebenszyklusorientierten Bildungsplanung. Ziel der kostenlosen Beratung ist, die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen zu sichern und die Durchführung von Weiterbildungsaktivitäten unter besonderer Berücksichtigung des “Productive Ageing-Ansatzes” zu erleichtern. Finanziert wird die Beratung vom AMS und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Wer?
Die Qualifizierungsberatung für Betriebe richtet sich an Arbeitgeber mit bis zu 50 MitarbeiterInnen – ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien sowie radikale Vereine.

Was?
Finanziert werden Beratungsleistungen zur Unterstützung der Personalentwicklung in Betrieben. Nach einer Analyse der Altersstruktur der Belegschaft und der Identifikation von lern- und alterskritischen Arbeitsplätzen wird der aktuelle Qualifikationsbedarf erfasst. Ziel ist, lebenszyklusorientierte Bildungspläne für arbeitsmarktpolitisch relevante Zielgruppen im Betrieb zu erstellen.

Ist eine kurzfristige Qualifizierung der MitarbeiterInnen nicht das adäquate arbeitsmarktpolitische Mittel, kann die Beratung auch zu folgenden Beratungsthemen sensibilisieren:
– Personalmanagement
– Arbeitsorganisation
– Mobilität
– Arbeitszeit
– Productive Ageing/betriebliche Gesundheitsförderung
– Diversity

Wie viel?
Die maximale Dauer der Beratung beträgt drei Tage.
Die Beratungskosten werden zur Gänze vom AMS und dem ESF übernommen.

Wo?
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n AMS-BeraterIn des Service für Unternehmen.

Stand Februar 2008
AMS Qualifizierungsberatung für Betriebe

Qualifizierungsberatung für den Aufbau von Qualifizierungsverbünden
AMS Qualifizierungsberatung für den Aufbau von Qualifizierungsverbünden

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Phasing Out)
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Förderungen
Zur Abfrage Ihrer individuellen Förderungsmöglichkeiten

Sie möchten auf einen Blick sehen, welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung es für Ihre Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung gibt?

Sie wollen einen Überblick haben, in welcher Höhe Förderungen für Kurse, Lehrgänge und Prüfungsgebühren ausbezahlt werden, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und wo und wie Sie darum ansuchen können?

Die Resultate dieser Abfrage zeigen eine Palette von Möglichkeiten auf, die für Sie persönlich in Frage kommen. Beachten Sie bitte, dass Ihnen aus der Abfrage kein Rechtsanspruch erwächst und wir keine Gewähr übernehmen.

Wir bemühen uns, diese Seite so aktuell wie möglich zu halten.
Wenn Sie uns einen Schritt voraus sind, teilen Sie uns das bitte hier mit.

Die Förderungslandschaft lebt hauptsächlich von regionalen Instrumenten.
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Förderprogramme der Bundesländer:

Arbeitnehmerförderung der NÖ Landesregierung – Niederösterreich
Gruppe Finanzen, Abteilung Allgemeine Förderung F3
Telefon: 02262/9025/11225 – Herr Schandl
www.noe.gv.at

Qualifikationsförderung im Burgenland
der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6, Hauptreferat Soziales
Telefon: 02682/600/2286 – Fr. Müllauer (vormittags)
www.bgld.gv.at

Amt der OÖ Landesregierung – Oberösterreich
Abteilung Gewerbe
Telefon: 070/7720/15617
www.ooe.gv.at

Bildungsministerium für Finanzen
www.bmf.gv.at

Für Unternehmen sind unmittelbare Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen steuerlich absetzbar (z.B. Kurs- oder Lehrgangsgebühren, Honorare für Vortragende, Skripten und Lehrbehelfe, weiters Reise- und Aufenthaltsspesen).Unternehmen, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen investieren, können zusätzlich einen Bildungsfreibetrag von höchstens 20 % der angelaufenen Kosten steuerlich geltend machen.

Voraussetzung: Die Bildungsmaßnahmen sind in einem objektivierbaren betrieblichen Interesse gelegen und stehen unmittelbar mit der Aus- und Fortbildung der Arbeitnehmer im Zusammenhang. Für Kurse und Seminare, die der beruflichen Weiterbildung dienen und für die keine der oben angeführten Förderungen in Anspruch genommen wurden, können die Kosten (Kurskosten, Fahrtkosten, Diäten) im Rahmen der Werbungskosten veranlagt werden. Aber auch wenn nur ein Teil der Kurskosten durch Förderungen finanziert wurde, kann die Differenz im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung geltend gemacht werden.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

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Förderungen von Personen

  • AMS-ESF / Ziel 3: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF. Die Auswahl der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplans gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Folgende Personen sind förderbar: Frauen, Männer ab 45 Jahre, unqualifizierte Männer unter 45 Jahre im Rahmen von JobRotations-Projekten oder Qualifizierungsverbünden, Personen die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im Elternkarenzurlaub befinden.
    Beschreibung der Förderung finden Sie hier.
    Förderungsformular finden Sie hier.
  • Weiterbildungskonto: Grundsätzlich fördert der waff jene Kosten, die der/die Antragsteller/in bei beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen persönlich zu tragen hat – das sind: die Kurs- und Seminarkosten, sowie Prüfungsgebühren.

Voraussetzungen:
– Hauptwohnsitz in Wien
– Weiterbildung erfolgt durch einen von WAFF anerkannten Bildungsträger

Förderungen für:
* ArbeiterInnen,Angestellte, Vertragsbedienstete
* geringfügig Beschäftigte
* Freie Dienstnehmer nach ASVG
* Neue Selbständige
* Lehrlinge
* beim AMS Wien arbeitslos gemeldete Personen
* Personen, die beruflich wiedereinsteigen möchten
* Personen in Eltern- oder Bildungskarenz
* Präsenzdiener und Zivildiener
* SozialhilfeempfängerInnen

Die Höhe der Förderung finden Sie unter www.waff.at bzw. unter 01 /217 48 555

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Förderungen von Unternehmen

  • Qualifizierungsverbünde: Ein Qualifizierungsverbund besteht aus mindestens drei voneinander unabhängigen Unternehmen. Gemeinsam wird ein maßgeschneidertes Qualifizierungsprogramm entwickelt, koordiniert und von externen Anbietern durchgeführt. Ein Unternehmen übernimmt die zentrale Projektkoordination. Gefördert werden 50% der Qualifizierungskosten bis zu einem Maximalbetrag von € 40.000,- pro Unternehmen. www.waff.at
  • Geförderte Personalentwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen:
    Aktuell wird der inhaltliche Schwerpunkt „Personal entwickeln im Bereich Soft Skills“ angeboten: Gefördert werden können Weiterbildungen in den Bereichen Kommunikationsfähigkeit, Verkaufstechnik, Lernfähigkeit und Teamfähigkeit. Informationen über Förderbedingungen und Einreichung finden Sie hier.
  • Innovationsvorhaben umsetzen und Ihre MitarbeiterInnen zielgerichtet qualifizieren! Förderungen können an alle kleinen und mittleren Unternehmen vergeben werden, die ihre gewerbliche Tätigkeit seit mehr als 24 Monaten in Wien erfolgreich ausgeübt haben. Nähere Infos unter www.waff.at
  • Bildungsfreibetrag: Seit 1.1.2002 können Unternehmen einen Bildungsfreibetrag von 20% der angefallenen Kosten steuerlich geltend machen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
  • Fonds Gesundes Österreich: Der Fonds fördert praxisbezogene Projekte der Gesundheitsförderung und -vorsorge, wobei ein Gesundheitsbegriff im ganzheitlichen Sinne zugrunde liegt. Der Fonds übernimmt konkrete befristete Kosten im Rahmen von Projekten, welche von den Organisationen betrieben werden. Einreichen können natürliche und/oder juristische Personen www.fgoe.org