Förderung der Qualifizierung bei Kurzarbeit
Wenn Sie in Kurzarbeit sind, fördern das AMS arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Qualifizierungen – vorausgesetzt, dien nachfolgenden Bedingungen sind erfüllt.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Unternehmen – ausgenommen
juristische Personen öffentlichen Rechts,
Bund und Länder,
Gemeinden und Gemeindeverbände,
politische Parteien und
radikale Vereine.
Welche Arbeitskräfte werden gefördert?
Alle Arbeitskräfte, die ihre Ausfallstunden für Qualifizierung nutzen wollen – vorausgesetzt, die Qualifizierung dauert mindestens 16 Stunden.
Das gilt auch für überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern, wenn sie sich während der Kurzarbeit qualifizieren.
Nicht gefördert werden
Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer
Organe der Geschäftsführung
Arbeitskräfte in unkündbaren Arbeitsverhältnissen – also Beamtinnen und Beamte oder Arbeitskräfte in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen
Lehrlinge.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Aus- oder Weiterbildung ist mit den Arbeitskräften abgesprochen.
Es liegt ein Ausbildungskonzept vor.
Die Aus- oder Weiterbildung ist arbeitsmarktpolitisch sinnvoll.
Sie bringen den Original-Antrag 1 Woche vor Beginn der Qualifizierung ein.
Wie hoch ist die Förderung?
Das AMS übernimmt 60 % der Schulungskosten. 40 % der Kosten übernehmen die Firma.
Wo beantragen Sie die Förderung?
Bei der AMS-Landesgeschäftsstelle, die für den Standort zuständig ist. Mit uns einen Termin vereinbaren für ein Ausbildungskonzept:
Kontaktstellen finden Sie hier: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
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